BUND Kreisverband Wetterau

BUND Wetterau sagt – Vergleich mit Dietz AG ist Verstoß gegen den Bodenschutz

Pressemeldung BUND KV Wetterau

Wetteraukreis - 12. Dezember 2023

Angesichts des geplanten „Vergleichs“ zwischen der Gemeinde Hammersbach mit dem Zweckverband LIMES (ZWIGL) und der Dietz AG stellt der Kreisverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND Hessen) klar, dass er diese Abmachung für eine Legalisierung eines immensen Verstoßes gegen Bodenschutz, Grundwasser und Naturschutz grundlegend ablehnt. Es sei erschreckend, so Dr. Werner Neumann, Kreisvorsitzender BUND Wetteraukreis, dass die politischen Parteien in Hammersbach den immensen Bodenfrevel der Dietz AG, die vor zwei Jahren 200.000 Tonnen wertvollen Bodens vernichtet haben, nun gutheißen wollen. Noch vor kurzem hieß es, zum Weltbodentag am 5. Dezember, man müsse Flächenschutz betreiben. Nun sind die Hammersbacher CDU und Bündnis 90/Die Grünen umgefallen, die sich sonst für die Bewahrung der Schöpfung und Umweltschutz stark gemacht hätten. Damit sei eine gute Zusammenarbeit ohne Not aufgekündigt worden, denn man habe vor einem Jahr noch gemeinsam wesentliche juristische Erfolge gegen Bau und Planung der Dritten Halle erreicht. Faktisch regiert nun die Dietz AG und gibt den Ton an zu Lasten der Umwelt und auch der Gemeinden an, denn ob die Gemeinde Hammersbach irgendwann mehr Geld rausbekommt als sie reinsteckt sei mehr als fraglich und nie nachgewiesen worden. „Dieser Vergleich ist ein Verzicht auf Bodenschutz“, so Neumann.

Besonders würdelos sei es, wenn in den Vereinbarungen über den Kopf eines Grundstückseigentümers hinweg beschlossen werden soll, dass dessen Grundstück erneut zugunsten der Dietz AG umzulegen. Dieser hatte ja gerade juristisch mit breiter Unterstützung durch BUND, Bürgerinitiative Schatzboden und Bürger*innen erreicht, dass sein Grundstück nicht für Teile der dritten Halle umgelegt werden darf. Er musste Schäden an seinem Acker hinnehmen durch Abtrag des Mutterbodens und Abgraben des Grundwassers. Er hatte sich auf die frühere Politik von CDU und Grünen verlassen und privat ernst genommen, was in der Gemeindevertretung beschlossen worden war: „Keine dritte Halle!“. Doch dieses Vertrauen soll nun gebrochen werden durch Vergleiche anderer zu seinen Lasten und zum Vorteil der Dietz AG.

Der BUND Kreisverband Wetterau betont, dass er die bisherigen Klagen gegen den Bebauungsplan und die Baugenehmigungen für die dritte Halle fortführen will. Denn der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel hatte im November 2022 festgestellt: „Die Baugenehmigung vom 28.10.2021 verstößt nach summarischer Prüfung mit hoher Wahrscheinlichkeit gegen umweltbezogene Rechtsvorschriften“. Weiter heißt es: „Hierbei geht der Senat zunächst davon aus, dass der Bebauungsplan „Gewerbegebiet Limes - Erweiterung West“ des Zweckverbands Interkommunales Gewerbegebiet LIMES voraussichtlich unwirksam ist, so dass sich die planungsrechtliche Zulässigkeit des Bauvorhabens nicht aus den Festsetzungen dieses Bebauungsplans ergeben kann.“ Daher, so Werner Neumann, dürfte es nichts helfen, nun rückwirkend eine Planung erneut zu beschließen, die sich vor Gericht wahrscheinlich erneut als unzulässiger Umwelteingriff erweisen kann. Dies betrifft auch die geplante Osterweiterung mit dem noch mehr wertvollen Ackerland verbraucht werden soll. „Wir werden uns weiterhin gemeinsam mit der Bürgerinitiative Schatzboden, dem Regionalbauernverband Wetterau-Frankfurt und dem Dekanatssynodalvorstand des Ev. Dekanats Büdinger Land (EKHN) für Flächenschutz wertvoller Böden einsetzen“, so Neumann abschließend.


Erneuter Antrag auf B-Plan Beschluß zur 3 Halle in Hammersbach

Antrag der Grünen und CDU Fraktion zum B-Plan in Hammersbach der 3. Logistikhalle in der Gemeindeversammlung

Hier der Antrag  ►  Antrag


Erweiterung des Logistikgebietes in Hammersbach vor dem Aus

BUND Landesverband Hessen vor Gericht erfolgreich

Wetteraukreis/Main-Kinzig-Kreis - 27. November 2022

Die umstrittene Erweiterung des Logistikgebietes "Limes" in Hammersbach steht vor dem Aus, nachdem der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel am 23.November 2022 zu Gunsten des Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND Hessen) entschieden hat.

Der Widerspruch des BUND gegen die 1. Teilbaugenehmigung des Main-Kinzig-Kreises (MKK) erhält aufschiebende Wirkung.

BUND Vorstandsmitglied Dr. Werner Neumann: "Wir sind über den Beschluss des Gerichts hoch erfreut. Konsequenz ist ein sofortiger Baustopp und Nutzungsstopp. Der BUND dankt zugleich allen, die seine Klageverfahren unterstützt haben und die gemeinsam mit uns gegen dieses Bauvorhaben vorgegangen sind, wie die Bürgerinitiative Schatzboden und die CDU und die Grünen in Hammersbach. Die kostenaufwändigen Verfahren wurden von zahlreichen Bürger/innen mitfinanziert.

Da der VGH in Kassel den Bebauungsplan für die Erweiterung des Logistikgebietes als hoch wahrscheinlich rechtlich unwirksam eingestuft hat, fehlt damit allen bisher erteilten Teilbaugenehmigungen die Rechtsgrundlage. Hintergrund ist, dass der VGH der Auffassung ist, dass die Satzungsänderung zur Erweiterung des Planungsgebietes unwirksam war. Neumann: "Damit fällt das gesamte Kartenhaus von Beschlüssen, das der Zweckverband LIMES mit seinem Vorsitzenden Michael Göllner zugunsten der Dietz AG aufgebaut hat, in sich zusammen." Vor einem Jahr hatte die Dietz AG begonnen, den wertvollen Mutterboden abzufahren und einen immensen Umweltschaden verursacht, obwohl ihnen das Grundstück damals noch nicht gehörte". Wir sind zugleich traurig, dass es uns vor einem Jahr nicht gelungen ist, diesen Frevel an Natur und Umwelt, am Grundwasser und wertvollen Boden sofort stoppen zu können. Der Zweckverband hat nun einiges wieder gut zu machen. Neumann: "Nun ist der Main-Kinzig-Kreis aufgefordert, sämtliche Baugenehmigungen aufzuheben, denn die 2. und 3. Baugenehmigung beruhten auf der 1. Teilbaugenehmigung. Folgerichtig müsste der MKK dann auch einen Rückbau anordnen".

Der BUND ist aufgrund der Begründung des VGH Kassel, da "der Zweckverband aufgrund einer unwirksamen Verbandsgebietserweiterung nicht planungsbefugt gewesen sei", guter Hoffnung, dass er sich auch in der Normenkontrolle gegen den Bebauungsplan rechtlich durchsetzen kann.

Beschluus des hessischen Verwaltungsgerichtshofes Kassel ►  Beschluss des VGH   (pdf; ≈210 KB)

» Rückfragen an: Dr. Werner Neumann, BUND Kreisverband Wetterau, Tel.: Mobil 0172 – 6673815

E-Mail: werner.neumann(at)bund-wetterau.de


Rechtswidriges Vorgehen zu Lasten von Natur und Umwelt: BUND stellt Stoppantrag zum Bauvorhaben der dritten Halle in Hammersbach

Mit einem Stoppantrag will der BUND Hessen ein Bauvorhaben zur Erweiterung des Gewerbegebiets Limes verhindern.

Bauarbeiten auf Freiflächen im Gewerbegebiet Limes Bauarbeiten auf Freiflächen im Gewerbegebiet Limes  (Foto: Werner Neumann)

Wetteraukreis - 14. Januar 2022

Der Landesverband Hessen des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND Hessen) hat einen Stoppantrag gegen das Bauvorhaben der Dietz AG auf dem Gebiet der Westerweiterung des Zweckverbandes Interkommunales Gewerbegebiet Limes (ZWIGL) beim Verwaltungsgericht Frankfurt eingereicht. Dort wird seit Mitte November bester Boden abgefahren und durch Einbringen von Zement und Schotter dauerhaft zerstört. Der BUND Hessen hatte schon im November einen Widerspruch gegen die vom Main-Kinzig-Kreis erteilte Teilbaugenehmigung eingelegt. Um die weitere Schaffung von Tatsachen zu vermeiden, wird nun gerichtlicher Eilrechtsschutz in Anspruch genommen. Ziel des Antrages des BUND ist, „dass gerichtlich festgestellt wird, dass zahlreiche Planungsschritte des ZWIGL schlicht rechtswidrig sind“, stellt das Landesvorstandsmitglied Dr. Werner Neumann fest. „Wir wollen die Bauarbeiten stoppen und veranlassen, dass die Schäden wieder rückgängig gemacht werden“.

Dies fängt an mit dem Beschluss der Verbandsversammlung des ZWIGL im Jahr 2016 zur Westerweiterung des Planungsgebietes. Weder war eine Satzungsänderung auf der Tagesordnung, noch wurde eine beschlossen. Zudem war die Abstimmung nicht einstimmig gefasst worden, wie es rechtlich geboten war. Dass danach eine Satzungsänderung öffentlich verkündet wurde, war dann ebenfalls rechtswidrig, weil eine solche ja nicht rechtskonform erfolgt war. Das bedeutet, dass der Zweckverband schon gar nicht berechtigt war, einen Bebauungsplan für die Westerweiterung zu erstellen.

Aktuell zerstört nun die Dietz AG den wertvollen Boden, beeinträchtigt die Grundwasserneubildung, greift ohne Vorliegen von vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen in den Naturschutz ein, und dies obwohl ihr nicht einmal alle Grundstücke gehören. Der Verbandsvorsitzende des ZWIGL, Michael Göllner behauptet, er habe dies erlaubt. Ein Beschluss der Verbandskammer des ZWIGL liegt dazu nicht vor. Gegen die Baumaßnahmen für die dritte Halle haben sich hingegen auch die Gemeindeparlamente der Kommunen Hammersbach, deren Bürgermeister ebenfalls Michael Göllner ist, und Limeshain ausgesprochen. Die Gemeindevertretung Hammersbach klagt gegen ihren Bürgermeister, damit er deren Beschlüsse umsetzt, um den Bau der dritten Halle zu verhindern.

Planungsrechtlich gibt es ebenfalls keine rechtliche Grundlage für das Vorgehen. Denn ein vom Zweckverband im April mit der Dietz AG vereinbarter Kaufvertrag tritt erst mit dem Bebauungsplan in Kraft. Dieser kann erst rechtswirksam werden, wenn das Regierungspräsidium Darmstadt der Änderung des Regionalen Flächennutzungsplans zustimmt. Auch hiergegen hat der BUND Hessen Einspruch eingelegt. Und die Gemeindevertretung Hammersbach verweigert Baumaßnahmen auf deren Grundstücken im Baugebiet.

Der Stoppantrag des BUND Hessen fügt sich in die Bestrebungen zur Verhinderung der dritten Halle ein: „Wir setzen uns gemeinsam mit der CDU-Grünen Koalition in Hammersbach, dem Regionalen Kreisbauernverband, dem Dekanat Büdinger Land der Evangelischen Kirche und der Bürgerinitiative Schatzboden dafür ein, dass eine weitere Umweltzerstörung von wertvollem Boden, Grundwasser und Trinkwasser gestoppt wird und Verstöße gegen den Naturschutz durch die Westerweiterung des Zweckverbandes unterbleiben“, stellte BUND Vorstand Neumann fest.

» Rückfragen an: Dr. Werner Neumann, BUND Kreisverband Wetterau, Tel.: Mobil 0172 – 6673815

E-Mail: werner.neumann(at)bund-wetterau.de


BUND KV Wetterau legt Mustereinwendung gegen die dritte Logistikhalle in Hammersbach vor

Wetteraukreis - 25. August 2021

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) ruft die Bürger*innen auf, Einwendungen gegen die Erweiterung des Gewerbegebietes „LIMES“ in Hammersbach durch eine dritte Halle einzulegen. „Die Belastung der Umwelt durch die beiden bestehenden Hallen ist schon so groß, dass es nun reicht“, stellte der Kreisvorsitzende des BUND KV Wetterau und Landesvorstandsmitglied, Dr. Werner Neumann fest. Wieder soll guter landwirtschaftlicher Boden flächendeckend unter einer großen Halle verschwinden. Diese Kritik wird durch den Regionalbauernverband Wetterau/Frankfurt am Main geteilt. Ebenso hat sich das Dekanat Büdinger Land der Evangelischen Kirche von Hessen und Nassau gemeinsam mit den Kirchengemeinden Langen-Bergheim und Eckartshausen für den Erhalt der Schöpfung und gegen die Schädigung von Boden, Natur und Wasser ausgesprochen.

Hinzu kommen erhebliche Risiken durch wachsende Hochwassergefahren und unzureichende Regenrückhaltung. „Irgendwie lernt die Politik nicht aus Katastrophen“, stellte Dr. Neumann fest. Auch sei der Trinkwasserverbrauch so hoch angesetzt, dass man sogar bei der Gemeinde Altenstadt nachfragen musste. Diese kann aber nicht liefern. Vor Ort ist zudem eine Quelle bedroht, die unter dem Schutz des Wasserrechtes steht. Den Anwohnern stinkt der Ausbau der Hallen schon lange. Und das im wahrsten Sinne des Wortes, denn für die Fahrer der LKWs, die wohl noch nicht mal deutschen Mindestlohn bekommen, stehen nachts keine sanitären Einrichtungen bereit. Entsprechende Hinterlassenschaften finden sich in nah gelegenen Streuobstwiesen. Und so manchen LKW Fahrer schickt sein Navigationsgerät durch die Ortsteile von Limeshain.

Leider ziehen die Politiker des Zweckverbandes des „LIMES“ ihre Pläne ohne Rücksicht auf die Auswirkungen durch. Nun besteht aber die Möglichkeit, dass alle Bürger/innen, die mit den Planungen nicht einverstanden sind, eine Einwendung gegen den Bebauungsplan einreichen können. Die Unterlagen sind beim Planungsbüro PLAN-ES unter www.plan-es.com/beteiligungsverfahren einsehbar.

Der BUND hat zu den vorgelegten Plänen schon eine Mustereinwendung erstellt, die beim BUND KV Wetterau und bei der Bürgerinitiative „Schatzboden“ im Internet abrufbar sind: https://wetteraukreis.bund.net/ und https://schatzboden.org/aktuelles/. Dies muss bis zum 6. September eingereicht werden.

Besonders pikant wird die Angelegenheit, weil sich bei der letzten Versammlung des Zweckverbandes herausgestellt hat, dass dieser eigentlich kein Recht hat für die Planung einer weiteren Halle. Denn das Gebiet liegt nicht im Satzungsgebiet des Zweckverbandes. Dieser hatte zwar vor Jahren eine Erweiterung beschlossen. Allerdings war damals die laut Satzung erforderliche Einstimmigkeit nicht gegeben. Im Grunde genommen führt der Zweckverband mit Steuergeldern finanziert ein illegales Planungsverfahren durch. Dies stört jedoch die Bürgermeister Göllner, Ludwig und Spamer nicht. Umso dringlicher ist es, auch als Zeichen für korrektes demokratisches Verhalten, eine Einwendung gegen die dritte Halle einzureichen. Gegen diese machen sich in Hammersbach die örtliche CDU und die GRÜNEN stark, mit Unterstützung ihrer Wahlkreiskandidaten zur Bundestagswahl. Kurios ist dabei, dass die SPD sich im Wahlprogramm zur Bundestagswahl das Ziel gesetzt hat: „Boden, als wichtigstes Gut in der Landwirtschaft, steht den selbst wirtschaftenden Betrieben vor Ort zu. Er darf kein Spekulationsobjekt sein. Wir werden ihn vor Investoren ohne Agrarbezug schützen“. Leider ist vor Ort im Gewerbegebiet „LIMES“ durch führende SPD Politiker genau das Gegenteil eingetreten.

hier ► geht es zur 2.Offenlegung  Abgabetermin ist der 6. September 2021

Rückfragen an: Dr. Werner Neumann, BUND Kreisverband Wetterau, Tel.: Mobil 0172 – 6673815

E-Mail: werner.neumann(at)bund.net


BUND KV Wetterau stellt Mustereinwendung gegen dritte Halle in Hammersbach bereit

Wetteraukreis - 3. Mai 2021

Der BUND Kreisverband Wetterau hat zusammen mit dem Kreisverband Wetterau des NABU und der Bürgerinitiative "Schatzboden" eine Mustereinwendung gegen die in Langen-Bergheim geplante dritte riesige Logistikhalle erstellt.Dort läuft noch bis zum 14. Mai die Öffentlichkeitbeteiligung zum Entwurf eines Bebauungsplanes.

Wie Dr. Werner Neumann, Vorsitzender des Kreisverbandes Wetterau des BUND feststellte, erfüllt die Planung in 11 Punkten keine Anforderungen des Umwelt- und Naturschutzes. Es wurde keine Alternativen einbezogen, zumal eine benachbarte Halle derzeit leer steht. Der Bodenschutz entzieht der Landwirtschaft gute Böden. Es gibt weder für den Bodenentzug noch für Naturschäden Vorschläge zu Kompensationsmaßnahmen. Stattdessen wird eine entlang der Autobahn angelegte Hecke beeinträchtigt werden, die schon als Kompensation für andere Vorhaben diente.

Insbesondere drohen schwere Schäden im Trinkwasserhaushalt. Die Planer überlegen sogar schon, ob sie Wasser aus Altenstadt liefern lassen, weil die Trinkwasserreserven in Limeshain für den Wasserbedarf der Logistikhallen nicht mehr ausreichen könnten.

Hinzu kommen erhebliche Beeinträchtigungen durch den LKW-Verkehr, Lärm und Schadstoffemissionen. Die Auswirkungen auf die Wohnbebauung sind unzureichend untersucht worden. Dies zeige, so Neumann, dass die Grenzen des Wachstums dieser Logistikhallen nun erreicht seien.

Die Kreisverbände von BUND, NABU und Bürgerinitiative Schatzboden bitten daher die Bürger*innen in Hammersbach aber auch in Limeshain, Büdingen und darüber hinaus die Mustereinwendung zu unterzeichnen und an den "Zweckverband Limes" zu senden.

Schon bei der Kommunalwahl hatte sich gezeigt, dass es nun eine Mehrheit in der Gemeindevertretung Hammersbach gegen die dritte Halle gibt. Zusammen mit dem Bürgerprotest könnte diese Halle mit ihren immensen Auswirkungen verhindert werden.

Die Mustereinwendung findet man hier ► Mustereinwendung

und

www.schatzboden.org

Die Unterlagen zum Entwurf "Erweiterung West" findet man bei:

www.gewerbegebiet-limes.de/bebauungsplaene

Rückfragen an:

BUND KV Wetterau, Dr. Werner Neumann, Mobil 0172 – 6673815


BUND KV Wetterau sieht klares Votum gegen Logistikhallen

Kommunalwahl gibt klares Votum gegen Logistikhallen und für Bodenschutz, Naturschutz, Grundwasserschutz

Wetteraukreis - 23. März 2021

Der Vorsitzend des Kreisverbandes des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Dr. Werner Neumann begrüßt, dass die Kommunalwahlen in mehreren Kommunen ein klares Votum gegen den Bau neuer riesiger Logistikhallen ergeben hat. Die Wähler*innen haben sich hingegen für den Schutz wertvollen landwirtschaftlichen Bodens, Grundwasserschutz und Naturschutz entschieden.

Die Kommunalwahl hat dort, wo riesige Logistikhallen gebaut werden sollen oder schon errichtet wurden, eine klare Verschiebung zu den Gegnern dieser Hallen gebracht. Sowohl B90/ Die Grünen als auch Wählergemeinschaften setzen sich für den Schutz von Boden und Grundwasser ein, für den Erhalt wertvollen Ackerbodens, und gewannen deutlich. Vor allem die SPD, die sich in mehreren Kommunen als Protagonist der Investoren aufgebaut hatte, verlor erhebliche Stimmenanteile.

In Hammersbach bewirkte der Zuwachs der B90/Die Grünen auf 18 %, dass die SPD, die sich Hauptbetreiber des Baus von Logistikhallen auf einer Fläche von über 40 ha versteht, mit 46,4 % ihre absolute Mehrheit verlor. B90/Die Grünen und die Hammersbacher CDU, die sich im Wahlkampf klar gegen eine dritte Halle positionierten, haben nun die Mehrheit der Sitze und damit die Möglichkeit, weitere Planungsschritte zu stoppen. Im benachbarten Limeshain ging die SPD von 65 % auf 50,3 % zurück. B90/Die Grünen gewannen 23 %. Dies alles kann dazu führen, dass Beschlüsse des Zweckverbandes "LIMES" für weiteren Hallenbau gestoppt werden können.

Besonders stark war die Auswirkung in Lich. Die SPD in Lich verlor 15 % Stimmenanteil. Dort gewann die „Bürgerliste für Lich“ auf Anhieb 27 %. Die Wählergemeinschaft war aus dem Protest gegen die dortige Halle des Investors Dietz AG gegründet worden, der auch Hallen in Neu-Eichenberg geplant hatte und in Hammersbach realisierte. Im Aufsichtsrat der Dietz AG hat der frühere SPD Wirtschaftsminister Lothar Klemm den Vorsitz.

In Wölfersheim verlor die SPD 10 %, konnte aber ihre absolute Mehrheit halten. B90/Die Grünen gewannen 10 % dazu. Dort wird gerichtlich durch mehrere Klageverfahren des BUND entschieden werden, ob der Lebensmittelkonzern REWE 20 ha besten landwirtschaftlichen Bodens unter Beton und Asphalt begraben darf.

In Echzell verlor die SPD mit 14% etwa genau so viel, wie die Grünen gewannen. Auch dies ist ein Zeichen sowohl gegen das benachbarte REWE Logistikzentrum als auch die im Bau befindliche Halle für Amazon in Echzell. Dort hat der BUND LV Hessen Beschwerde gegen die Aufhebung des zuvor erreichten Baustopps eingelegt.

Ebenso gibt es in Neu-Eichenberg (Werra-Meißner-Kreis) nun klare Mehrheiten gegen den Bau weiterer Logistikhallen. Im nordhessischen Neu-Eichenberg, in dem eine 80 ha große Ackerfläche unter Logistikhallen der Dietz AG zu verschwinden drohte, hat die Wähler*innen Gruppe: "Miteinander für Neu-Eichenberg" auf Anhieb 36 % erzielt. Die Ablehnung der Hallen, ist eines ihrer Kernziele, um stattdessen eine nachhaltige Entwicklung zu ermöglichen. Da B90/Die Grünen 16 % und die Linken 5 % erhielten, ist eine Mehrheit zur Verhinderung der Logistikhallen möglich.


BUND fordert Gemeindevertreter zu kritischen Prüfung und Dialog auf.

Planungen für neue Logistikhallen bei Hammersbach erst öffentlich diskutieren.

WZ Pressemeldung

Altenstadt - 12. November 2020

Die drei Parlamente der Kommunen Limeshain, Hammersbach und Büdingen sollen über eine Westerweiterung des Logistikhallengebiets Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet Limes („ZWIGL“) abstimmen. Doch erst vor kurzem wurden die Unterlagen vorgelegt. Dabei fehlen vielfach genauere Unterlagen, Gutachten usw., um die Aussagen in der Planungsvorlage zu prüfen. Die Unterlagen wurden vom gleichen Planungsbüro „PlanES“ in Gießen vorgelegt, die auch die Planungen für das Logistikzentrum für REWE in Wölfersheim entwickelt hatte. Dort klagt der BUND Landesverband Hessen und hat immerhin schon einen Baustopp erreicht.

Dr. Werner Neumann, Kreisvorsitzender des BUND Kreisverband Wetterau, der auch Ortvorsitzender des BUND Ortsverbandes für Altenstadt, Limeshain und Glauburg ist, stellt dazu fest:

„Die Unterlagen reichen unseres Erachtens überhaupt nicht aus, dass sich Gemeindevertreter*innen damit qualifiziert auseinandersetzen können. Besonders kritisch ist, dass der Schutz von Gewässern und Grundwasser völlig unzureichend bearbeitet wurde. Obwohl das Gebiet zum „Vorbehaltsgebiet für den Grundwasserschutz“ im Regionalplan zählt, heißt es in der Planungsvorlage, die nun abgestimmt werden soll, dass „die Planung weder öffentliche Gewässer noch Quellen tangiere“. Dies ist jedoch grundlegend falsch“, stellt Neumann fest.

Gerade die riesigen Hallen, die nun noch immens erweitert werden sollen, bedingen einen hohen Anfall an Regenwasser, das in irgendein Gewässer abgeleitet werden muss. Dafür gibt es noch keinerlei wasserrechtliche Grundlagen, ob dies möglich ist. Genau eine solche Frage ist ein Streitfall bei der Klage des BUND gegen REWE-Projekt und würde es sicherlich hier auch sein. Es macht also keinen Sinn, unausgegorene Planungen in den Parlamenten abzusegnen.

Besonders kritisch sieht Neumann die Betroffenheit einer Quelle, die direkt neben dem Regensammelbecken liegt. „Wir haben diese Quelle schon vor den ersten Planungen für die Hallen gesehen und auf deren Schutz hingewiesen. Dann hat das Planungsbüro PlanES behauptet, die Quelle seien versiegt“, sagt Neumann. „und vor einem Jahr und selbst im trockenen Sommer 2020 war diese Quelle weiter vorhanden“. Dies habe auch ein Termin mit der Unteren Wasserbehörde bestätigt. Mit den neuen Hallen könnte diese Quelle erheblich beeinträchtigt werden. Es ist besser, erst eine gute Planung vorzulegen, den Dialog darüber zu führen, statt dass es wieder Klageverfahren geben muss.

Der BUND schlägt daher vor, zunächst die fachliche Arbeit ausführlich durchzuführen. Dann wäre es geboten, die Öffentlichkeit ausführlich zu beteiligen. Dies ist auch geboten, zumal einige der Kommunen das Projekt „Demokratie leben“ unterstützen. „Es ist schon ein Widerspruch, einerseits Demokratie hochzuhalten und andererseits bedeutsame Planungen im Schnelldurchgang mit unzureichenden Unterlagen ohne breite Debatte in den Orten durchzuziehen“. Der BUND hatte vor drei Jahren gefördert durch „Demokratie leben“ eine öffentliche Beteiligung für einen Bebauungsplan in Altenstadt selbst durchgeführt. Gut wäre es, wenn die Gemeindevertreter der drei Kommunen ein solches Projekt auch bei der Westerweiterung des ZWIGL unterstützen würden.

Weitere Informationen:

  • Rückfragen: Dr. Werner Neumann / BUND Ortsverband Altenstadt-Limeshain-Glauburg, Mobil: 0172 - 6673815
Last uns nicht Boden-los werden

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