Grundwasserentnahmen durch den Landwirtschaftsbetrieb „Wetterauer Früchtchen“

09. Dezember 2025 | Flüsse & Gewässer, Klimawandel, Lebensräume, Landwirtschaft, Münzenberg

Wetterauer Früchtchen Wetterauer Früchtchen - Wasserentnahme zur Bewässerung  (Foto: BUND OV Münzenberg)

Der BUND OV Münzenberg kritisiert den hohen Wasserverbrauch zur Bewässerung der Foliengewächshäuser. Wie bereits in der BUND- Stellungnahme zum Bebauungsplan „Wetterauer Früchtchen“ vom Mai 2025 vorgetragen wurde.

Der landwirtschaftliche Betrieb hat 2 Grundwasserentnahmerechte über jeweils 49.500 m³pro Jahr vom Mai 2022 und vom März 2025 (Auskunft Obere Wasserbehörde beim RP Darmstadt).

Im Zuge der Offenlage des B-Plans vom Mai 2025 hat die EVB (Energie und Versorgung Butzbach)

der Stadt Münzenberg mitgeteilt, dass bereits das erste Entnahmerecht vom Mai 2022 Auswirkungen auf die beiden Brunnen in Pohl-Göns hatte. Es sind Absenkungen des Grundwasserstands und Trübung des Wassers bemerkt worden. Laut Mitteilung der EVB entnehmen die beiden Brunnen des Betriebs aus demselben Grundwasserleiter wie die Pohl-Gönser Trinkwasserbrunnen der EVB.

Im August 2025 wurden dem BUND Ortsverband durch ortskundige Bürger*innen 17 weitere Grundwasserentnahmestellen des Betriebs „Wetterauer Früchtchen“ gezeigt. 12 dieser Entnahmestellen liegen in direkter Nähe zur Hofstelle im Altstädter Feld in der Gemarkung Gambach, 5 weiter in der Gemarkung Münzenberg.

Nach Auskunft der Unteren Wasserbehörde beim Kreis, darf ein landwirtschaftlicher Betrieb bis zu 3.600 m³ Grundwasser pro Entnahmestelle im Jahr fördern ohne wasserrechtliche Genehmigung. Der Betrieb muss lediglich die Brunnenbohrung vorher bei der UWB anzeigen. Auch die Anzahl der Entnahmestellen pro Betrieb ist nicht begrenzt, solange nicht mehr als 3.600 m³ aus einer Bohrung entnommen werden.

Diese Rechtslage wirkt einem ernsthaften Grundwasserschutz entgegen, denn die entnommene jährliche Menge muss nicht durch Wasseruhren belegt werden. Die Einhaltung der Mengenbegrenzung obliegt dem Betrieb. Das ist geradezu absurd, wenn bei immer häufigeren und längeren Trocken- und Hitzeperioden, der Bewässerungsbedarf für landwirtschaftliche Kulturen wie z.B. Kartoffeln steigt und der Betrieb die Entnahmemenge nicht nachweisen muss.

Im Falle der „Wetterauer Früchtchen“ bedeutet dies, es gibt 2 Grundwasserentnahmerechte über 99.000 m³ und 17 weitere Entnahmestellen zu je 3.600 m³ (sofern der Betrieb sich rechtstreu verhält), also weitere 61.200 m³. 

Somit verfügt der Betrieb über 160.000 m³ Grundwasser zur Bewässerung von Gewächshauskulturen, überwiegend Erdbeeren. In den Foliengewächshäusern ist die Bewässerung unausweichlich, weil kein Niederschlagswasser mehr in den Boden einsickern kann. Im Freilandanbau wird nur bei anhaltender Trockenheit bewässert.

Bei einem Pro-Kopf-Verbrauch von 100 l Wasser pro Tag entspricht die Menge von 160.000 m³ dem Jahresverbrauch an Wasser für ca. 4.400 Menschen in Deutschland.

Erdbeeren aus Gewächshausanbau müssen während der gesamten Wachstumsperiode bewässert werden, egal ob in Spanien oder hier angebaut. Dazu kommt der immense Verbrauch an Kunststofffolien, die aus Erdöl hergestellt sind und nach ca. 3 bis 5 Jahren Nutzung in der Regel verbrannt werden.

Der BUND empfiehlt daher nur Erdbeeren saisonal aus regionalem Freilandanbau zu konsumieren. Hier ist der Bewässerungsbedarf deutlich niedriger als im Folientunnelanbau.

Die Freude über den Erdbeergenuss ist größer, wenn wir sie nur zu bestimmten Zeiten im Jahr essen.

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