Die Zauneidechse wurde von der Deutschen Gesellschaft für Herpetologie und Terrarienkunde zum Reptil des Jahres 2020 ernannt. Die Art ist streng geschützt. Es ist verboten, ihre Lebensräume zu beschädigen oder zu zerstören.
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Altenstadt - 19. September 2020
Verstöße gegen das Naturschutzrecht und die Vorschriften des Bebauungsplans bei der Bebauung des Neubaugebiets Oberau Süd III im ersten Bauabschnitt prangert der BUND Ortsverband Altenstadt/Limeshain/Glauburg an. Obwohl der Ortsverband die Gemeinde Altenstadt, das Kreisbauamt und die Untere Naturschutzbehörde (UNB) ausführlich über die Vorfälle informiert habe, hätten diese bislang offensichtlich nichts unternommen, sagt der Ortsverbandsvorsitzende Dr. Werner Neumann. Anfang Juli habe der BUND deshalb eine Anzeige beim Regierungspräsidium Darmstadt als Aufsichtsbehörde gestellt, deren Prüfung aktuell noch nicht abgeschlossen sei.
Was ist vorgefallen? Schon im März hätten der Oberauer Ortsvorsteher Martin Kirchner, Einwohner sowie Gemeindevertreter aus dem Ort die Gemeinde darauf hingewiesen, dass im Süden des Neubaugebiets Hecken und Bäume gerodet worden seien. Außerdem habe sich gezeigt, dass der Schutzzaun für Eidechsen bei vielen Grundstücken zerstört oder entfernt worden sei, berichtet Neumann von einem Besuch vor Ort. Bei mehreren Grundstücken sei Erde auf Bäume geschoben worden, die im Bebauungsplan mit dem Vermerk „Erhalt von Bäumen“ gekennzeichnet gewesen seien. Einige Bäume seien von Grundstückseigentümern sogar abgesägt worden. Neumann sieht darin einen schweren Verstoß gegen die Vorschriften des Bebauungsplans. Dieser sei nur genehmigt worden, wenn entsprechende Schutzmaßnahmen für die Zauneidechse vorgenommen werden. „Damit liegt ein Verstoß gegen das Naturschutzrecht vor, das dem Bebauungsplan seine Grundlage nimmt“, so Neumann.
Der BUND OV seinerseits habe Ende April die Gemeinde, das Kreisbauamt und die UNB informiert. „Wir hatten gedacht und gehofft, dass die Gemeinde und die Behörden sofort eingreifen, doch die Schäden blieben und wurden noch verschärft.“ Anstelle des Eidechsenzauns, der später wieder entfernt werden sollte, seien Beton-L-Steine eingebaut worden, die für Eidechsen ein unüberwindbares Hindernis darstellten. Werner Neumann fragt sich, ob die Grundstückskäufer überhaupt informiert worden seien, dass der Eidechsenzaun, der ihr Grundstück vom Biotop abgrenzt, und die Bäume auf ihren Grundstücken zu erhalten seien. Ein Fachbüro habe festgestellt, dass nur bei Einhaltung des Schutzzauns der Bebauungsplan umsetzbar sei.
Obwohl die Gemeinde das Büro mit der laufenden Kontrolle beauftragt hatte, seien die Eingriffe weitergegangen. Sogar Kisten und Bauabfälle seien in dem Biotop abgestellt worden. „Die Verstöße gegen Naturschutz- und Baurecht sind offensichtlich. Unklar ist, warum die Gemeinde und der Kreis nicht eingegriffen haben.“ Werner Neumann vermutet, dass die Verstöße sogar gestattet worden seien.
In der jüngsten Sitzung der Gemeindevertretung wandte sich Werner Neumann unter dem Tagesordnungspunkt „Anfragen von Bürgern“ direkt an Bürgermeister Norbert Syguda. Er gehe davon aus, dass die Käufer der Grundstücke über die Auflagen und Festsetzungen zum Schutz der Bäume und die Funktion des Schutzzauns informiert worden seien, antwortete Norbert Syguda. Auch gehe er davon aus, dass der Bebauungsplan den Käufern nicht ausgehändigt worden sei. Im Kaufvertrag sei aber auf die Auflagen hingewiesen worden. Verstöße seien von der UNB und der Oberen Naturschutzbehörde (ONB) festgestellt worden. Mit den Behörden gebe es Gespräche über Ausgleichsmaßnahmen. Die Eigentümer selbst seien auf die Verstöße hingewiesen worden. Zur Genehmigung der L-Beton-Steine sagte Norbert Syguda, dass dies im Entscheidungsrahmen der Bauaufsicht liege.
Werner Neumann wies darauf hin, dass die Verstöße dem Bebauungsplan die rechtliche Grundlage entzögen. Norbert Syguda betonte, dass der Bebauungsplan rechtskräftig beschlossen worden sei. Zu rechtlichen Folgen wollte er sich weiter nicht äußern. Zunächst sollten Gespräche mit den Naturschutzbehörden abgewartet werden. Über Ausgleichsmaßnahmen sei noch nicht gesprochen worden. Er sehe grundsätzlich keinen Grund, daraus eine strafrechtliche Relevanz zu ziehen.
Werner Neumann zeigte sich wenig zufrieden mit den Antworten: „Es ist ein Skandal, dass keiner eingegriffen hat. Die L-Beton-Steine müssen zurückgebaut werden.“
Im Verlauf der Gemeindevertretersitzung beantragten die Grünen, dass vor Vergabe und Verkauf der Grundstücke im zweiten Bauabschnitt Oberau Süd III die Feldgehölze entlang des Radweges an der K 232 durch entsprechende Maßnahmen im Flächennutzungsplan, in der Bauleitplanung und im Bebauungsplan geschützt werden. Die bisherige Festlegung sei offenkundig nicht geeignet, den Erhalt der Bäume zu gewährleisten, sagte Grünen-Fraktionschef Karl Ventulett mit Verweis auf die Geschehnisse im ersten Bauabschnitt. Er schlug unter anderem eine Verkleinerung der Grundstücke vor. Für die anderen Fraktionen war das ein berechtigter Antrag, da der Ärger über die Ereignisse im ersten Bauabschnitt noch nicht verraucht sei, wie es Sven Müller-Winter, Vorsitzender der CDU-Fraktion, dazu sagte. Der Antrag der Grünen wurde einstimmig an den Bauausschuss überwiesen.
Werner Neumann / BUND OV Altenstadt