Bundesverwaltungsgericht-Leipizig
(Foto Werner Neumann)
Das Bundesverwaltungsgericht hat sein für den 10.11.2022 angekündigtes Urteil zur BUND-Klage zur Verbesserung der Beteiligungs- und Klagerechte bei Zielabweichungsverfahren nach dem Raumordnungsgesetz vertagt.
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