BUND Kreisverband Wetterau

Das Gesetz sagt hü, das Gericht sagt hott!

BUND legt Beschwerde gegen Aufhebung des Baustopps für die Amazon-Halle in Echzell ein

Wetteraukreis - 29. Februar 2024

Der hessische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND Hessen) legte am 27.02.2024 Beschwerde beim Hess. Verwaltungsgerichtshof (HVGH) in Kassel gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Gießen ein. Der vom HVGH im Mai 2021 beschlossene Baustopp für die Logistikhalle für Amazon in Echzell im Wetteraukreis war durch das VG Gießen am 21.02.2024 aufgehoben worden.

Schockiert reagiert Dr. Werner Neumann, Mitglied im Landesvorstand und Kreisvorsitzender des BUND Wetterau, auf den Beschluss des Verwaltungsgerichts: „Der nun erlaubte Weiterbau der Logistikhalle trifft den Auenverbund Wetterau ins Herz. Betroffen ist einer der ökologisch wertvollsten und bedeutendsten Teilbereiche, der als Natur- und Landschaftsschutzgebiet nach dem Bundesnaturschutzgesetz sowie als FFH- und Vogelschutzgebiet nach den Naturschutzrichtlinien der Europäischen Union ausgewiesen ist. Es ist ein Unding, dass die Europäische Kommission gerade die Renaturierung und den Schutz solcher Gebiete beschlossen hat, und das VG Gießen dessen Schädigung erlaubt“.

Während das VG Gießen die FFH-Verträglichkeitsprüfung in höchsten Tönen lobt, stellt der BUND fest, dass diese Prüfung gar nicht die von dem Bauvorhaben hervorgerufenen Auswirkungen untersucht, sondern die durch die Bebauung hervorgerufene Situation als Beurteilungsgrundlage nimmt. Würde man immer so vorgehen, wäre jeglichen Umwelteingriffen bei Bauvorhaben Tür und Tor geöffnet, wenn man in der nachträglichen Prüfung genau das, was zerstört wurde nicht mehr findet und dafür eine Genehmigung erhält.

Denn während die europäischen und deutschen Rechtsvorschriften erfordern, dass die Prüfung möglicher Beeinträchtigungen auf ein Schutzgebiet vor der Genehmigung eines Vorhabens geprüft werden muss, hat das Verwaltungsgericht nun eine Prüfung akzeptiert, die nach dem Baubeginn erstellt wurde und die Auswirkungen durch den bereits bestehen Rohbau gar nicht mehr ermitteln kann. Dr. Werner Neumann: „Die Auslegung des Verwaltungsgerichts verstößt nach unserem Verständnis klar gegen den Wortlaut der Gesetze und würde den Naturschutz in ganz Deutschland deutlich schwächen. Wir brauchen in der Frage unbedingt Rechtsklarheit.“

Auch der Vorsitzende der Hessischen Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz e.V. (HGON), Dr. Tobias Erik Reiners, zeigt sich erschüttert über den Beschluss des Verwaltungsgerichtes: „Die HGON unterstützt die Klage des BUND vollumfänglich. Über Jahrzehnte hat die HGON sich für den Schutz des Auenverbundes Wetterau eingesetzt und zur Ausweisung als FFH- und Vogelschutzgebiet maßgeblich beigetragen. Der Beschluss verkennt, dass das Schutzgebiet von immenser Bedeutung für den Erhalt der Artenvielfalt in Hessen ist und dass jede Beeinträchtigung auch die Erfüllung unserer europarechtlichen Verpflichtungen erschwert. Der Bau des Logistikzentrums im Herzen des Auenverbundes ist in Zeiten des massiven Biodiversitätsverlustes ein desaströses Signal und widerspricht allen Bemühungen der letzten Jahrzehnte.“

Durch Bau und Betrieb der Logistikhalle befürchten BUND und HGON unter anderem folgende großen Schäden:

  • Vertreibung von Brutvögel des Schutzgebietes durch die Scheuchwirkung der großen Gebäude für die hier speziell geschützten Vögel offener Landschaften, wie z.B. den Kiebitz, Bekassine, Grauammer
  • Faktisch eingetretene Zerstörung eines Kranichrastplatzes
  • Schaffung bzw. Erhöhung eines Unfallschwerpunktes für Biber an der Kreuzung des Weidgraben mit der benachbarten Bundesstraße durch die Verkehrszunahme für den Lieferverkehr der Logistikhalle

Hintergrund

1. Wortlaut § 34 Abs. 1 Satz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes

„Projekte sind vor ihrer Zulassung oder Durchführung auf ihre Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines Natura 2000-Gebiets zu überprüfen, wenn sie einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten oder Plänen geeignet sind, das Gebiet erheblich zu beeinträchtigen, und nicht unmittelbar der Verwaltung des Gebiets dienen.“

2. Wortlaut Art. 6 Abs. 3 FFH-Richtlinie

„Pläne oder Projekte, die nicht unmittelbar mit der Verwaltung des Gebietes in Verbindung stehen oder hierfür nicht notwendig sind, die ein solches Gebiet jedoch einzeln oder in Zusammenwirkung mit anderen Plänen und Projekten erheblich beeinträchtigen könnten, erfordern eine Prüfung auf Verträglichkeit mit den für dieses Gebiet festgelegten Erhaltungszielen. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Verträglichkeitsprüfung und vorbehaltlich des Absatzes 4 stimmen die zuständigen einzelstaatlichen Behörden dem Plan bzw. Projekt nur zu, wenn sie festgestellt haben, daß das Gebiet als solches nicht beeinträchtigt wird, und nachdem sie gegebenenfalls die Öffentlichkeit angehört haben.“

 

Rückfragen:

Dr. Werner Neumann
Kreisvorsitzender BUND Wetterau
Mitglied im Landesvorstand BUND Hessen

Tel.01726673815


BUND erzielt vorläufigen Baustopp gegen Amazon-Logistikhalle in Echzell

Wetteraukreis - 24. November 2020

Der Antrag des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland in Hessen (BUND Hessen) auf Baustopp für die Logistikhalle für Amazon in Echzell (Wetterau) wurde noch am Tag der Einreichung, dem 19. November 2020 vom Verwaltungsgericht Gießen positiv beschieden.
Das Gericht stellte fest, dass der Antrag des BUND „nicht offensichtlich unbegründet erscheine und es zu besorgen sei, dass auf der Baustelle vollendete Tatsachen geschaffen würden“. Das Verwaltungsgericht Gießen hält daher zunächst eine umfassende Prüfung der Behördenakten erforderlich. Bis zu einer weiteren Entscheidung über den Widerspruch des BUND gegen die Baugenehmigung gilt daher ein Baustopp.
Wenn der Investor darauf hinweist, die 8.500 Quadratmeter große und 14 Meter hohe Halle stünde außerhalb des Vogelschutzgebietes und des FFH-Gebietes, mag das richtig sein. „Entscheidend ist hingegen, ob und inwieweit eine solch große Halle allein durch Nähe und Größe nachteilige Auswirkungen von außen auf die Vogelwelt in den Schutzgebieten hat. Eine solche hohe Halle hat Kulissenwirkungen für die Vogelwelt. Daher können vor ihr aus erhebliche Störungen auf die geschützte Vogelwelt im benachbarten Gebiet ausgehen“, stellte BUND Landesvorstandsmitglied Dr. Werner Neumann fest. Trotz einer ausführlichen Ausarbeitung der Hessischen Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz (HGON) sowie Hinweisen des BUND seien diese Fragen nicht ausreichend in der Baugenehmigung des Wetteraukreises geprüft worden.
Das Verwaltungsgericht hat nun Zweifel geäußert, ob die Baugenehmigung rechtmäßig sei, da Anhaltspunkte vorliegen, dass eine umfassende Prüfung artenschutzrechtliche Belange nicht erfolgt sei.

Weitere Informationen:

  • Rückfragen: Dr. Werner Neumann / BUND Ortsverband Altenstadt-Limeshain-Glauburg, Mobil: 0172 - 6673815

BUND stellt Antrag auf Baustopp beim VG Gießen gegen Amazon-Logistikhalle in Echzell

Amazon-Logistikhalle Echzell Amazon-Logistikhalle in Echzell Baubeginn  (Foto: Werner Neumann)

Wetteraukreis - 20. November 2020

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland in Hessen (BUND Hessen) hat am 19. November 2020 einen Antrag auf aufschiebende Wirkung gegen die Baugenehmigung des Wetteraukreises für die Amazon-Logistikhalle im Ortsteil Grund-Schwalheim in Echzell beim Verwaltungsgericht (VG) Gießen gestellt. Bauherr der Halle ist die „77. Logimac Logistik Grundbesitz GmbH in Hamburg“. Ziel des BUND Hessen ist es, den Bau dieser 14 Meter hohen Halle zu verhindern.

„Die Halle steht schlicht an der aus Naturschutzsicht schlechtesten Stelle, die man sich vorstellen kann“, sagte BUND Landesvorstandsmitglied Dr. Werner Neumann. „Direkt angrenzend liegen ein Vogelschutzgebiet, das FFH-Gebiet Horloffaue und ein Landschaftsschutzgebiet. Auf der für den Bau der Halle vorgesehenen Fläche haben früher Kraniche gerastet. Direkt neben dem Baugebiet wird auf den Schutz der Kraniche hingewiesen.“

Die rechtlichen Schritte des BUND werden von der Hessischen Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz (HGON) mit Sitz in Echzell fachlich und finanziell unterstützt. Die HGON hatte bereits im Frühjahr dieses Jahres die Fachbehörden darauf hingewiesen, dass erhebliche Störungen für die Vogelwelt in der Horloffaue zu befürchten sind. Das Gebiet sei eines der besonders wertvollen Vogelschutzgebiete, das nun von der geplanten Amazon-Halle erheblich gestört werde. Diese Hinweise wurden vom Wetteraukreis ignoriert und zurückgewiesen.

Werner Neumann: „Planungsrechtlich steht das Vorhaben mit den massiven Betonpfeilern auf schwachen Beinen. Denn beim Bebauungsplan aus dem Jahr 1997 wurde die erforderliche FFH-Verträglichkeitsprüfung für den Naturschutz nicht durchgeführt.“

Der BUND weist darauf hin, dass bereits im Jahr 2007 die Naturschutzbehörde des Wetteraukreises der Gemeinde Echzell geraten hatte, auf die Planung zu verzichten, weil „die gewaltigen Betonklötze den Offenlandcharakter in der weiten ungestörten Aue zerstören würden“.

„Im Jahr 2020 sah hingegen der Umweltdezernent des Wetteraukreises, Matthias Walther, „keine Beeinträchtigungen“ für die einzigartige Vogelwelt in der Horloffaue. Eine Aktualisierung der Naturschutzprüfung bezogen auf die nun geplante Amazon-Halle, wie es vorgeschrieben ist, erfolgte nicht“, erklärte Werner Neumann abschließend.

Weitere Informationen:

  • Rückfragen: Dr. Werner Neumann / BUND Ortsverband Altenstadt-Limeshain-Glauburg, Mobil: 0172 - 6673815
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